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   OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10   

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https://dejure.org/2010,5669
OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10 (https://dejure.org/2010,5669)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.07.2010 - 1 LA 175/10 (https://dejure.org/2010,5669)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 1 LA 175/10 (https://dejure.org/2010,5669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zaun im Außenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 6.1 Anhang § 69 NBauO; § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB; § 124 Abs. 2 VwGO
    Genehmigungsfreie Errichtung eines Zauns im Außenbereich bei gleichzeitiger Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen im Außenbereich; Ausnahmsweise Zulassung eines die Eigenart der Landschaft beeinträchtigenden Zauns zwecks Vermeidung einer "Sozialbrache"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsfreie Errichtung eines Zauns im Außenbereich bei gleichzeitiger Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen im Außenbereich; Ausnahmsweise Zulassung eines die Eigenart der Landschaft beeinträchtigenden Zauns zwecks Vermeidung einer "Sozialbrache"

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zaun zur Einfriedung genehmigungsbedürftig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigungsfreie Errichtung eines Zauns im Außenbereich bei gleichzeitiger Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen im Außenbereich; Ausnahmsweise Zulassung eines die Eigenart der Landschaft beeinträchtigenden Zauns zwecks Vermeidung einer "Sozialbrache"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zaun im Außenbereich: Nur genehmigungsfrei als Zubehör zu Außenbereichsgebäude! (IBR 2010, 1309)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1983 - 1 A 31/82

    Einfriedung; Zaun; Umzäunung; Genehmigung; Veränderung; Landschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    Fragen grundsätzlicher Bedeutung, welche eine Berufungszulassung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO rechtfertigen könnten, stellen sich hier auch im Hinblick auf Nr. 6.1 des Anhangs zu § 69 NBauO und die beiden von den Klägern zitierten Entscheidungen des OVG Saarland vom 8. Juli 1993 (- 2 R 16/92 -, AS RP 24, 246 = RdL 1994, 70 = BRS 55 Nr. 88) sowie des OVG Koblenz vom 9. Juni 1983 (- 1 A 31/82 -, NuR 1985, 239 = BRS 40 Nr. 89) nicht.

    Es trifft zwar zu, dass das OVG Koblenz in seiner oben zitierten Entscheidung vom 9. Juni 1983 (- 1 A 31/82 -, NuR 1985, 239 = BRS 40 Nr. 89) angenommen hat, ausnahmsweise könne etwas anderes gelten, wenn eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung die Umzäunung eines einzelnen Grundstücks notwendig mache.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 = DVBl. 2010, 308).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 33.90

    Kann ein Gewerbebetrieb in den Außenbereich hinein erweitert werden?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    Städtebaurechtlich unbedenklich ist es aber gerade nicht, ein Innenbereichsvorhaben in den Außenbereich hinein zu verlängern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 33.90 -, BRS 55 Nr. 81).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89

    Priviligierung - Unterstand - Weidehaltung - Weidewirtschaft - Interessen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem - vom Kläger ebenfalls, aber nur in einem anderen Zusammenhang - zitierten Beschluss vom 29. August 1989 (- 4 B 61.89 -, NVwZ-RR 1990, 63) ausgeführt, ein etwaiges generelles Interesse der Allgemeinheit, einer Verödung der Landschaft entgegenzuwirken, reiche für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 (damals:) Nr. 5 BauGB nicht aus (so auch VGH München, Urt. v. 19.5.2004 - 20 B 03.3187 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 1 LA 348/07

    Rechtfertigung der Genehmigung eines nicht privilegierten Viehunterstandes im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 31. März 2009 (- 1 LA 348/07 -, AUR 2009, 227 = RdL 2009, 149 = NuR 2009, 565 = BauR 2009, 1569) nicht der Auffassung angeschlossen, das Anliegen, eine "Sozialbrache" zu vermeiden, sei ein Gesichtspunkt, der im Zusammenhang mit § 35 BauGB zum Vorteil eines Vorhabens durchgreifen könne.
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2003 - 8 LA 149/02

    Aus Liebhaberei betriebenes Damwildgehege; Darstellung im Flächennutzungsplan als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    In seinem Beschluss vom 9. Januar 2003 (- 8 LA 149/02 -, NordÖR 2003, 168 = AgrarR 2003, 159 = BRS 66 Nr. 102) hatte der 8. Senat des Nds. Oberverwaltungsgerichts unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 1971 (- IV B 109.70 -, RdL 1972, 65) dargelegt, ein - auch nach Annahme der Kläger - nicht privilegierter Zaun schließe die Allgemeinheit § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB (natürliche Ewigenart der Landschaft) zuwider aus.
  • VGH Bayern, 19.05.2004 - 20 B 03.3187

    Bauplanungsrecht: Weideunterstand für Pferde im Außenbereich, Fehlende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem - vom Kläger ebenfalls, aber nur in einem anderen Zusammenhang - zitierten Beschluss vom 29. August 1989 (- 4 B 61.89 -, NVwZ-RR 1990, 63) ausgeführt, ein etwaiges generelles Interesse der Allgemeinheit, einer Verödung der Landschaft entgegenzuwirken, reiche für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 (damals:) Nr. 5 BauGB nicht aus (so auch VGH München, Urt. v. 19.5.2004 - 20 B 03.3187 -, juris).
  • BVerwG, 30.07.1971 - IV B 109.70

    Vorliegen eines erwerbsgärtnerischen Betriebs als Privilegierungstatbestand -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    In seinem Beschluss vom 9. Januar 2003 (- 8 LA 149/02 -, NordÖR 2003, 168 = AgrarR 2003, 159 = BRS 66 Nr. 102) hatte der 8. Senat des Nds. Oberverwaltungsgerichts unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 1971 (- IV B 109.70 -, RdL 1972, 65) dargelegt, ein - auch nach Annahme der Kläger - nicht privilegierter Zaun schließe die Allgemeinheit § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB (natürliche Ewigenart der Landschaft) zuwider aus.
  • OVG Saarland, 08.06.1993 - 2 R 16/92

    Einfriedung; Außenbereich; Land- und forstwirtschaftliche Nutzung; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    Fragen grundsätzlicher Bedeutung, welche eine Berufungszulassung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO rechtfertigen könnten, stellen sich hier auch im Hinblick auf Nr. 6.1 des Anhangs zu § 69 NBauO und die beiden von den Klägern zitierten Entscheidungen des OVG Saarland vom 8. Juli 1993 (- 2 R 16/92 -, AS RP 24, 246 = RdL 1994, 70 = BRS 55 Nr. 88) sowie des OVG Koblenz vom 9. Juni 1983 (- 1 A 31/82 -, NuR 1985, 239 = BRS 40 Nr. 89) nicht.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1984 - 1 A 167/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
    Das setzt voraus, ohne die streitige Anlage werde der Außenbereich in einen Zustand verfallen, welcher nicht als außenbereichsgemäße Nutzung angesehen werden könne (vgl. Senatsurteil vom 23.3.1984 - 1 A 167/82 -, BRS 42 Nr. 86 unter Hinweis auf BW-VGH, Urt. v. 10.9.1979 - III 1159/79 -, BRS 35 Nr. 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1979 - III 1159/79
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Soweit sie - wie Einfriedungen (Anhang Nr. 6.1) oder Wasserbecken (Anhang Nr. 9.7) - nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen von einer Genehmigung freigestellt sind, gilt dies nur im Verhältnis zu ihrerseits genehmigten oder zumindest legal errichteten Hauptgebäuden (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.7.2010 - 1 LA 175/10 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris zum Verhältnis Neben- und Hauptanlage).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 254/09

    Anforderungen an die Ermessensüberprüfung einer Beseitigungsanordnung für ein

    Der Senat hat in seinem Normenkontrollurteil für den Fall, dass ein vorhandenes Hauptgebäude nicht genehmigt war, ausgeführt, dass Nebenanlagen für sich genommen nicht abweichend von der Hauptanlage zu beurteilen sind, sondern planungsrechtlich das Schicksal der Hauptanlage teilen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.7.2010 - 1 LA 175/10 -, NordÖR 2010, 357).

    Gartenzäune und vergleichbare Grundstückseinfriedungen sind der Außenbereichslandschaft grundsätzlich wesensfremd (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.2010 - 1 LA 175/10 -, NordÖR 2010, 357 mit Nachweisen).

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 231/09

    Anordnung der Beseitigung einer Maschendrahteinfriedung auf einem Pachtgrundstück

    Für den umgekehrten Fall, dass ein vorhandenes Hauptgebäude nicht genehmigt war, hat der Senat bereits in dem genannten Normenkontrollurteil ausgeführt, dass Nebenanlagen für sich genommen nicht abweichend von der Hauptanlage zu beurteilen sind, sondern planungsrechtlich das Schicksal der Hauptanlage teilen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.7.2010 - 1 LA 175/10 -, NordÖR 2010, 357).

    Gartenzäune und vergleichbare Grundstückseinfriedungen sind der Außenbereichslandschaft grundsätzlich wesensfremd (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.2010 - 1 LA 175/10 -, NordÖR 2010, 357 mit Nachweisen).

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Soweit sie - wie Einfriedungen (Anhang Nr. 6.1) oder Wasserbecken (Anhang Nr. 9.7) - nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen von einer Genehmigung freigestellt sind, gilt dies nur im Verhältnis zu ihrerseits genehmigten oder zumindest legal errichteten Hauptgebäuden (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.7.2010 - 1 LA 175/10 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris zum Verhältnis Neben- und Hauptanlage).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 352/07

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen in einer Waldsiedlung

    Gartenzäune und vergleichbare Grundstückseinfriedungen sind der Außenbereichslandschaft grundsätzlich wesensfremd (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.2010 - 1 LA 175/10 -, NordÖR 2010, 357 mit Nachweisen).
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